Qualitätskontrolle

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Viele zukünftige Eigenheimbesitzer kaufen ein "Stück" Haus bei einem Fertighaushersteller. Aufgrund des häufig fehlenden Fachwissens sind sie während der Bauphase dem Verkäufer ausgeliefert.

Während der Bauphase entstehende Mängel werden nicht erkannt oder wenn sie erkannt werden, ist die Mängelbeseitigung nach VOB/B oder BGB , je nach dem was vereinbart wurde, nicht durchzusetzen.

Baukontrollen zahlen sich in jedem Fall aus! Schäden am Bauwerk werden schon während der Bauphase vermieden. Kostenträchtige Bauschäden nach Fertigstellung oder sogar nach Ende der Gewährleistungzeit können so nicht auftreten. Eine Mängelbeseitigung erübrigt sich.

Mit dem Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus erhält der Käufer in der Regel eine Baubeschreibung, in der alle Qualitäten und Standards festgelegt werden. Dieses bezeichnet man als Bau-Soll. Das Bau-Ist, also die ausgeführten Qualitäten, stimmen häufig nicht mit den vetraglich vereinbarten Leistungen überein. Dieses zu erkennen und die vom Verkäufer geschuldeten Standards zu erhalten, hilft Ihnen eine Gutachter im Rahmen der baubegleitenden Qualitätskontrolle.

Die baubegleitende Qualitätskontrolle kann man in 3 Phasen unterteilen:

  • Phase Sichtung der Unterlagen (Baubeschreibung, Bauantrag, Bodengutachten) auf Plausibilät und Stimmigkeit

  • Phase Überprüfung der Bauausführung vor Ort. Hier werden bei einem normalen Einfamilienhaus ca. 4-5 Ortstermine notwendig.

  • Phase Bauabnahme und Kontrolle der Mängelbeseitigung

Die durchschnittlichen Kosten der Mängelbeseitigung bei dem Bau von Einfamilienhäusern beträgt 24.200 €. Das muss Ihnen nicht passieren, wenn Sie als Bauherr von Beginn der Baumaßnahme einen Sachverständigen hinzuziehen.